Personalisierung der SEPA-Zahlungsanweisung/Zahlungsreferenz zurück
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So bedrucken Sie Ihre SEPA-Zahlungsanweisung optimal. |
Durch die Standardisierung im europäischen Zahlungsverkehr wurden ab November 2011 Umstellungen bei der Beauftragung, Verarbeitung und Weiterleitung von SEPA-Aufträgen erforderlich.
Wer ist von der Änderung betroffen?
Dies betrifft alle SEPA-Zahlungen mit Zahlungsreferenz, wenn Sie
- ...eine Zahlungsreferenz auf Ihrer SEPA-Zahlungsanweisung andrucken.
- ...planen auf die SEPA-Zahlungsanweisung mit Zahlungsreferenz umzusteigen.
- ...einen Folgedatenträger (CREMUL) von Ihrer Bank erhalten.
Was ist die "Zahlungsreferenz"?
Das Feld "Zahlungsreferenz" auf der SEPA-Zahlungsanweisung ersetzt das Feld "Kundendaten" des österreichischen Überweisungsbelegs. Diese eindeutige Referenzierung ermöglicht einen automatischen Abgleich der offenen Posten in Verbindung mit Ihrer Finanzbuchhaltungssoftware.
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Alter Inlandszahlungsverkehrsbeleg mit Kundendaten (für eine größere Darstellung klicken Sie bitte auf das Bild) |
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Neue SEPA-Zahlungsanweisung mit Zahlungsreferenz (für eine größere Darstellung klicken Sie bitte auf das Bild) |
Änderung und Auswirkungen
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Ist die "Zahlungsreferenz" und der "Verwendungszweck" angegeben, wird bei der Weiterleitung im Zwischenbankverkehr nur die "Zahlungsreferenz" übertragen. Je nach Electronic Banking-Programm des Kunden, wird der Verwendungszweck verworfen bzw ist keine Eingabe möglich.
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Wird die Zahlungsreferenz und der Verwendungszweck angegeben, kann der Zahlungsempfänger die Buchungen in seiner Finanzbuchhaltungssoftware nicht mehr automatisiert zuordnen. Die Zahlungsreferenz im Zwischenbankverkehr wird nur als Verwendungszweck weitergeleitet.
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Zusätzliche Informationen für den Zahlungsempfänger sind nur über das Feld "Auftraggeberreferenz" möglich.
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Damit diese Änderungen auch am Beleg (SEPA-Zahlungsanweisung) sichtbar sind, wurde die Zahlungsanweisung entsprechend adaptiert.
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Neue SEPA-Zahlungsanweisung (für eine größere Darstellung klicken Sie bitte auf das Bild) |
Handlungsempfehlung für Firmenkunden
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Da für Sie die Zahlungsreferenz maßgeblich ist, verzichten Sie auf die Angabe eines Verwendungszwecks auf der SEPA-Zahlungsanweisung.
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Anstatt des Verwendungszwecks kann ein Hinweistext angedruckt werden, zB "Bei der Angabe der Zahlungsreferenz ist kein Verwendungszweck notwendig."
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Kontaktieren Sie Ihre Raffeisenbank. Wir prüfen gerne Ihr persönliches Optimierungspotential für eine maximale Effizienz.







